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Forenbetreiber haftbar, auch wenn Autor bekannt

Wie der aktuellen Pressemeldung des Bundesgerichtshofs hervor geht, sind offenbar Foreninhaber doch weiter als gedacht “haftbar”. Am besten lässt es sich aus dem Golem Artikel erkennen. Hier heißt es wörtlich:
Gegen einen Forumsbetreiber kann also ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags. Diesem Unterlassungsanspruch steht [...]

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