Forenbetreiber haftbar, auch wenn Autor bekannt

paragrafWie der aktuellen Pressemeldung des Bundesgerichtshofs hervor geht, sind offenbar Foreninhaber doch weiter als gedacht “haftbar”. Am besten lässt es sich aus dem Golem Artikel erkennen. Hier heißt es wörtlich:

Gegen einen Forumsbetreiber kann also ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags. Diesem Unterlassungsanspruch steht auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden ist.

Meine Interpretation als Bürger ohne Jurastudium, wäre nun: Das ich ab dem Zeitpunkt einer Kenntnisnahme, als Forenbetreiber haftbar bin.

Weitere Beiträge zu dem Thema sind im Webbizblog, PHP Blog, sowie dem schon bekanntem Forum supernature zu finden.

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